Allgemeine Geschäftsbedingungen

Loidhold Hochwasserschutz GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Montagedienstleistungen der Loidhold Hochwasserschutz GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsschluss & Rücktritt

Die Darstellung im Shop ist kein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Wir behalten uns den Rücktritt vor bei: technischer Unmöglichkeit der Montage, Materialengpässen oder Preisirrtümern. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen unverzüglich rückerstattet.

§ 3 Technische Dichtheit & Zweck

Das Produkt dient der temporären Sicherung gegen Oberflächenwasser. Die Dichtigkeit ist limitiert durch den Anpressdruck und die bauliche Beschaffenheit. Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Trockenheit (Vakuum-Dichtung) bei Hochwasser technisch nicht zugesichert werden kann.

§ 4 Preise, Versand & Drittländer

Alle Preise enthalten die gesetzliche österreichische MwSt. Bei Lieferungen außerhalb der EU (z.B. Schweiz) sind Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und Abwicklungsgebühren vom Kunden zu tragen.

§ 5 Sonderanfertigungen & Widerruf

Gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG besteht bei Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (Zuschnitte, Sondermaße), kein Widerrufsrecht. Der Kunde ist für die Korrektheit der übermittelten Maße voll verantwortlich.

§ 6 Haftung, Naturgewalten & Bausubstanz

Die Wirksamkeit ist von der Statik der bauseitigen Untergründe abhängig. Wir haften nicht für Schäden bei instabilem Mauerwerk. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung bei Ereignissen außerhalb der Auslegungshöhe (Höhere Gewalt), durch Treibgut oder Wellenschlag. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Wir akzeptieren Kreditkarten, PayPal, Klarna und Vorauskasse. Kauf auf Rechnung ist nach Prüfung möglich. Nachnahme ist ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum der Loidhold Hochwasserschutz GmbH.

§ 9 Gewährleistung & Wartungspflicht

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Dichtungen (EPDM) sind Verschleißteile. Um die Funktionsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten, ist der Kunde zu folgenden Prüfungen verpflichtet:

  • Jährliche Wartung: Die Systeme müssen mindestens einmal jährlich durch den Kunden oder eine Fachkraft überprüft werden.
  • Prüfung nach Aufbau und Anwendung: Nach jedem Aufbau sowie nach jeder Anwendung ist das System auf ordnungsgemäße Funktion und etwaige Beschädigungen zu prüfen.
  • Prüfung nach Hochwasserereignissen: Nach jedem Hochwasserereignis ist eine umfassende Kontrolle des Systems sowie der bauseitigen Substanz (Mauerwerk, Statik, Stabilität) zwingend erforderlich.

Unsachgemäße Wartung oder die Unterlassung dieser Prüfschritte führt zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen sowie zum Haftungsausschluss für daraus resultierende Folgeschäden.

§ 10 Erfüllungsort & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist St. Pölten, sofern der Kunde Unternehmer ist. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.